E-Mail-Adresse für E-Rechnungen hinterlegen
Ab 2027 sind wir verpflichtet, allen Rechnungs- und Gutschriftsempfängern zusätzlich zum Kassen- oder PDF-Beleg eine elektronische Rechnung per E-Mail zu senden.
Nach dem Absenden erhalten Sie E-Mail, in der Sie die hier erfassten Angaben zur Sicherheit noch einmal bestätigen müssen.